FAQ/A-Z
von A wie "Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen" bis Z wie "Zwischenzeugnis". Diese Seite informiert über häufig gestellte Fragen während des Studiums im B.A.- und M.A.-Studiengang und wird nach Bedarf ergänzt oder überarbeitet.
Übersicht:
Anmeldungen zu Prüfungsleistungen
Abgabetermine von Seminararbeiten
Anmeldung der B.A.-Arbeit
Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
Für Lehrveranstaltungen ist keine Anmeldung möglich! Wird eine Lehrveranstaltung jedoch mehrfach angeboten, müssen Sie sich aber in die entsprechende Liste im Sekretariat eintragen. Die Listen dienen zur besseren Verteilung der Teilnehmerzahlen.
Anmeldung zu Prüfungsleistungen
Lediglich Prüfungsleistungen müssen von den Studierenden online angemeldet werden. Für Studienleistungen ist dies nicht möglich. Die Elektronische Anmeldung zu den studienbegleitenden Prüfungen muss innerhalb eines kurzen, vorgegeben Zeitfensters nach Vorlesungsbeginn vorgenommen werden. Bitte beachten diesbezüglich auch Aushänge und Hinweise der Lehrenden.
Abgabetermine von Seminararbeiten
Die Abgabetermine werden von den jeweiligen Lehrenden festgelegt und in den Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Die Lehrenden kalkulieren dabei jeweils ein, wie viel Zeit sie benötigen, die Arbeiten zu korrigieren (was je nach Kursgröße sehr unterschiedlich sein kann), um dann die Noten und/oder ECTS-Punkte rechtzeitig an das Prüfungsamt übermitteln zu können (s. auch das Stichwort Meldefristen).
Über Fristen und Formalitäten informieren die entsprechenden Internetseiten des Prüfungsamtes. Von der Gemeinsamen Kommission werden auch regelmäßig Informationsveranstaltungen zur Abschlussphase in den B.A.-Studiengängen angeboten und per Aushang bekannt gegeben. Beachten Sie auch die Allgemeinen Bestimmungen.
Informationen zum B.A.-Studiengang finden Sie unter dem Menüpunkt "Studium".
Kontaktdaten und Hinweise zu den Öffnungszeiten und zur Bücherausleihe finden Sie unter dem Menüpunkt "Bibliothek".
Informationen zu ERASMUS finden Sie unter dem Menüpunkt "Studieren/Lehren im Ausland".
Im Ergänzungsbereich sind, abhängig vom Studienumfang des Nebenfaches, Studienlelistungen im Umfang von 20 bis 30 ECTS-Punkten zu erbringen. Studierende im Nebenfach Europäische Ethnologie müssen z.B. 22 ECTS-Punkte im Ergänzungsbereich erwerben, da Sie im Nebenfach 38 ECTS-Punkte benötigen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der GeKo unter "Informationen zum Ergänzungsbereich".
Erkrankung an Prüfungsterminen
Können Sie einen Prüfungstermin (Klausur, mündliche Prüfung) wg. Krankheit nicht wahrnehmen, dann senden Sie bitte ein ärztliches Attest an das Prüfungsamt und beantragen den Rücktritt von der Prüfung.
Dem Prüfer/der Prüferin brauchen Sie kein Attest vorzulegen. (Es wäre jedoch wünschenswert, wenn Sie ihm/ihr etwa durch eine kurze Mail mitteilen, dass Sie erkrankt sind. In diesem Fall kann nämlich schon in die Notenliste eingetragen werden, dass Sie einen Rücktritt beantragen wollen/beantragt haben.)
Informationen zu EUCOR finden Sie unter dem Menüpunkt "Studieren/Lehren im Ausland".
Die Prüfungsordnung bzw. der Studienverlaufsplan sieht im Hauptfach eine zweitägige Exkursion mit Bericht vor (2 ECTS-Punkte). In der Regel werden aber im Rahmen von Lehrveranstaltungen eher Eintagesexkursionen angeboten: Für die erfolgreiche Teilnahme an einer Eintagesexkursion (mit Bericht) erhalten Sie dann jeweils eine Teilnahmebestätigung von der die Exkursion durchführenden Lehrperson.
Wenn Sie eine Teilnahmebestätigung über eine Zweitagesexkursion oder zwei Teilnahmebestätigungen für zwei Eintagesexkursionen erhalten haben, müssen Sie sich an den Beauftragten für B.A.-Angelegenheiten (entweder in der Sprechstunde oder schriftlich) wenden und die Teilnahmebestätigung(en) im Original vor- bzw. Ihrem Schreiben beilegen. Er wird die Studienleistung dann in die Dokumentationsliste eintragen und zum gegebenen Zeitpunkt an das Prüfungsamt weiterleiten.
Informationen zur und den Kontakt der Fachschaft finden Sie unter dem Menüpunkt "Fachschaft".
Informationen zur Gesellschaft für Europäische Ethnologie in Freiburg e.V. finden Sie unter dem Menüpunkt "GEEF e.V."
Interdisziplinäre Aspekte der Europäischen Ethnologie
Im Hauptfach sind lt. Prüfungsordnung (in der Regel zwei) Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 ECTS-Punkten zu interdisziplinären Aspekten der Europäischen Ethnologie vorgeschrieben (gemäß Studienverlaufsplan im 3. und 5. Fachsemester).
In Kooperation mit dem Historischen Seminar, dem Seminar für Wissenschaftliche Politik, dem Institut für Soziologie und dem Institut für Völkerkunde stehen ausgewählte Lehrveranstaltungen den Studierenden im Studiengang Europäische Ethnologie offen, die dann von uns in das „LSF“ eingetragen werden und von Ihnen belegt werden können. Bitte beachten Sie dabei evtl. die spezifischen Anmeldeformalitäten der Fächer (wenn es sich um Vorlesungen handelt, dann reicht es in der Regel aus, sich in der ersten Sitzung in die Teilnehmerliste einzutragen, anders sieht es u.U. bei Seminaren aus).
Damit die Leistungen an das Prüfungsamt weitergeleitet werden können, müssen Sie zum Semesterende (Mitte Februar/Ende Juli) Florian von Dobeneck PER MAIL
Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer,
den Namen des Institutes,
den Namen der Lehrenden/des Lehrenden,
den Titel der Lehrveranstaltung sowie
die Anzahl der mit der Lehrenden/dem Lehrenden vereinabrten ECTS-Punkte mitteilen.
Kopierer (vor Institutsbibliothek)
Der Kopierer im Institut (vor der Institutsbibliothek) hat viele Funktionen. Beispielsweise können Sie Literatur einscannen und auf Ihrem USB-Stick speichern. Eine detaillierte Anleitung finden Sie auf der Homepage von Ricoh. Um die Anleitung für die gewünschte Funktion als PDF herunterladen zu können, müssen Sie den Gerätenamen (Aficio MP C3300) angeben:
http://www.ricoh.de/support/downloads/bedienungsanleitungen/index.aspx
Informationen zum Lehrangebot finden Sie unter dem Menüpunkt Lehrangebot.
Eine Übersicht über die Lehrenden finden Sie unter dem Menüpunkt Lehrende.
Mit Ihren Zugangsdaten können Sie jederzeit eine Leistungsübersicht abrufen und sich über Ihre Noten, ECTS-Punkte oder den Stand der studienbegleitenden Orientierungs- bzw. Zwischenprüfung informieren (und im Gegensatz zum Online-Banking werden Sie dort nach dem ersten Fachsemester immer ein Plus vorfinden!). Nutzen Sie die Übersicht auch zur sog. „Statusabfrage“: Hier können Sie überprüfen, ob Ihre elektronische Prüfungsanmeldung auch eingetragen ist.
Bevor Sie ungeduldig werden: Bitte berücksichtigen Sie die Meldefristen (mehr unter diesem Stichwort!) und kalkulieren Sie auch ein, dass es etwas Zeit in Anspruch nimmt, die Prüfungs- und Studienleistungen von Studierenden dutzender verschiedener Studiengänge mehrer Fakultäten zu verbuchen!
Informationen zum M.A.-Studiengang finden Sie unter dem Menüpunkt Studium.
Beachten Sie bitte die Meldefristen für Prüfungs- bzw. Studienleistungen: Wenn Sie sich darüber wundern, dass die Leistung noch nicht in Ihrer Übersicht erscheint, dann hat dies in vielen Fällen damit zu tun, dass die Meldefrist erst kürzlich oder noch nicht verstrichen ist.
Die Meldefrist für Prüfungsleistungen wird für das jeweilige Semester vom Prüfungsamt festgelegt. Im Wintersemester liegt der Termin in der Regel in der zweiten Märzhälfte, im Sommersemester in der zweiten Septemberhälfte.
Studienleistungen müssen von uns spätestens bis zum letzten Freitag vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters an das Prüfungsamt mitgeteilt werden.
Die einzelnen Lehrveranstaltungen sind Modulen zugeordnet. In der Prüfungsordnung finden Sie die Module und die sog. Lehrveranstaltungs-Typen aufgelistet (und auch ihre Gewichtung für die Bildung der Endnote der studienbegleitenden Prüfungen)
Allen schriftlichen Arbeiten (Studien- wie Prüfungsleistungen) ist eine Antiplagiatserklärung beizulegen: Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass Sie die Arbeit „selbstständig und nur unter Zuhilfenahme der in den Anmerkungen, im Quellen- und Literaturverzeichnis genannten Werke angefertigt und bisher noch bei keiner anderen Stelle vorgelegt“ haben.
Auch wenn Sie Ihrer schriftlichen Arbeit das Dokument nicht beilegen und beim „Abschreiben“ ertappt werden, sind die Konsequenzen dieselben: Bei Prüfungsleistungen etwa wird die Arbeit als mangelhaft (5,0) bewertet und mit dem Zusatz „Täuschung“ an das Prüfungsamt gemeldet.
"Während der vorlesungsfreien Zeit sind praktische Tätigkeiten im Umfang von insgesamt vier Wochen bei privaten oder öffentlichen Einrichtungen, die in einem für die Europäische Ethnologie relevanten Bereich tätig sind, abzuleisten.
Die Anerkennung der praktischen Tätigkeit setzt voraus, dass die bzw. der Studierende nachweist, dass sie bzw. er an der betreffenden Einrichtung aktiv mitgearbeitet hat, und einen schiftlichen Bericht über ihre bzw. seine Tätigkeit vorlegt" (Auszug aus der Prüfungsordnung, § 2).
Hinsichtlich der Relevanz (Institution, Tätigkeitsbereich) sollte sicherheitshalber zuvor ein Gespräch mit der Studienberatung (Florian von Dobeneck) geführt werden.
Der Bericht muss mindestens 5 Seiten lang sein und folgende Punkte beachten.
- Knappe Schilderung der Institution.
- Schilderung der während des Praktikums durchgeführten Tätigkeiten.
- Reflexion zum Mehrwert und Bezüge zum Fach.
Reichen Sie den Praktikumsbericht mit der Praktikumsbestätigung/Zeugnis bei Florian von Dobeneck ein.
Die Prüfungsordnungen für den B.A.- und Masterstudiengang können Sie auf der Homepage der GeKo herunterladen:
B.A.: http://www.geko.uni-freiburg.de/studium/ba.php
M.A.: http://www.geko.uni-freiburg.de/pruefungsordnungen/master_ord.php
Es werden generell keine Scheine mehr für Studien- bzw. Prüfungsleistungen ausgestellt. Mit zwei kleinen Ausnahme: Lehramtstudierende in Geschichte können nach wie vor einen "Sitzschein" erwerben. Darüber hinaus wird die Teilnahme an einzelnen Exkursionstagen noch durch eine Bescheinigung – aber nicht durch einen Schein – bestätigt. ECTS-Punkte und ggf. Noten werden von uns an das Prüfungsamt übermittelt und dort verbucht (s. auch das Stichwort Zwischenzeugnis).
Die Kontaktadresse und Öffnungszeiten des Sekretariats finden Sie unter dem Menüpunkt "Sekretariat".
Die Studienverläufspläne für die B.A.- und den Masterstudiengang können Sie auf der Homepage der GeKo herunterladen:
B.A.: http://www.geko.uni-freiburg.de/studium/ba.php
M.A.: http://www.geko.uni-freiburg.de/studium/master_svp.php
Das Institut in der Maximilianstraße verfügt über eine große Terrasse mit Garten. Sollten Sie nach Beendigung Ihres Studiums feststellen, dass Sie niemals auf der Terrasse in einer Pause die erste Frühlingssonne genossen oder niemals in einem Sommersemester einen Aufsatz im Garten gelesen haben… – dann haben Sie tatsächlich was verpasst!
Falls Sie ein Zwischenzeugnis benötigen – etwa, um sich für ein Stipendium, ein Praktikum oder auch für einen weiterführenden Masterstudiengang zu bewerben –, dann wenden Sie sich bitte schriftlich an das Prüfungsamt (Gemeinsame Kommission, Werthmannstr. 8, 79098 Freiburg) und beantragen Sie die Ausstellung und Zusendung einer solchen offiziellen Bescheinigung.
